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Projektbeschreibung

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Das CHANCE-Netzwerk ist ein Projektverbund von Akteur:innen der Straffälligenhilfe der Justiz und der Freien Träger. Der durch den ESF geförderte Projektverbund CHANCE hat seine Anfänge im Jahr 2000 genommen und existiert bis heute. Zum 01.01.2023 hat die neue Projektförderperiode mit derzeitiger Befristung bis zum 31.12.2025 begonnen. Seither werden weitere Projekte im Straffälligenbereich seitens des ESF gefördert. Diese ergeben, in Kooperation mit weiteren aus anderen Mitteln geförderten Projekten, das CHANCE-Netzwerk.

Das CHANCE-Netzwerk besteht aus mehreren Akteur:innen der Straffälligenhilfe, u.a. die Senatorin für Justiz und Verfassung, die JVA Bremen, der Verein Hoppenbank e.V., der Verein Bremische Straffälligenhilfe (VBS), die Gesellschaft für integrative soziale Beratung und Unterstützung mbH (GISBU), das Berufsfortbildungswerk (bfw), die bras e.V., Mauern öffnen e.V. und vielen mehr.

Aufgabe des CHANCE-Netzwerkes ist die systematische Wiedereingliederung von Inhaftieren und (Ex-) Straffälligen in die Gesellschaft. Dieses sogenannte Übergangsmanagement zielt darauf ab, straffällige Menschen aus der Straffälligkeit (Haft) herauszuholen und in stabile Lebensverhältnisse mit Perspektiven der beruflichen (Re-) Integration zu überführen. Kernelemente aller Förderansätze sind daher – ausgehend von den sehr unterschiedlichen Bedarfen der Menschen – die Unterstützung, Betreuung, Beratung, Bildung, Qualifizierung und Beschäftigung der Zielgruppe.

Die Zielgruppe sind Menschen mit Straffälligen-Hintergrund, darunter Haftentlassene, von Haft bedrohte Menschen sowie Personen, die unter Bewährungsaufsicht stehen oder Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit ableisten, und Strafgefangene im Strafvollzug in Bremen und in Bremerhaven. Dieser Adressatenkreis ist häufig gekennzeichnet von multiplen Problem- und Belastungslagen, wie Langzeitarbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit, soziale Deprivation, ausgeprägte (meist politoxikomane) Suchterkrankung und dessen Folgen, wie bspw. Beschaffungskriminalität sowie andere psychosoziale Auffälligkeiten und Komorbiditäten. Ziel ist es, einen regelmäßigen Austausch zwischen den Akteur:innen der Straffälligenhilfe herzustellen und der Zielgruppe Wiedereingliederungschancen in die Gesellschaft wie auch auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Dieses Projekt wird durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Die Projektleitung und Gesamtkoordination liegt bei der Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen.