Sie sind hier:
  • Team
  • Die Berufshilfe

Teilprojekt Berufshilfe

Um die Aufgabe einer systematischen Betreuung von Straffälligen gerade auch im Bereich des Übergangs von der Haft in die Freiheit erfüllen zu können, ist ein Fachdienst, die Berufshilfe, Teil des Gesamtprojektes. Das Beratungs- und Vermittlungsangebot der Berufshilfe zielt darauf ab, sowohl durch individuelle Hilfen als auch durch Vernetzungsaktivitäten eine langfristig angelegte Verbesserung der Berufsintegration von arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Straffälligen zu bewirken.

Schwerpunkte der einzelfallbezogenen Hilfen sind ein Profiling und die anschließende adäquate Vermittlung in den ersten und zweiten Arbeitsmarkt sowie in schulische und berufliche Bildungsmaßnahmen. Die in der Vergangenheit aufgebauten Kooperationsbeziehungen zur JVA Bremen, zu den sozialen Diensten der Justiz, der Arbeits- und Sozialverwaltung sowie den Beschäftigungs- und Bildungsträgern sollen auch auf dem Hintergrund der nachhaltigen Umstrukturierungen der Arbeitsmarktpolitik (Hartz-Reformen) sowie der vollzuglichen Praxis in Bremen im Interesse der Klientel gefestigt werden.
Mit den Arbeitgebern des ersten und zweiten Arbeitsmarktes soll eine längerfristig angelegte Kooperationsbeziehung aufgebaut werden. Ziel ist es, einen Bestand von durch die Klientel zu besetzenden Arbeitsplätzen zu akquirieren.

Ein zunehmend größerer Anteil des Klientel der Haftentlassenen und sonstigen Straffälligen gehört zum Personenkreis der von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer mit multiplen Vermittlungshemmnissen, denen der Zugang zu den Beschäftigungs- und beruflichen Bildungsangeboten des ersten Arbeitsmarktes erheblich erschwert ist. Neben der Tatsache der Vorstrafe sind hier fehlende berufliche und schulische Bildungsabschlüsse, Suchtproblematiken, Überschuldung, fehlende soziale Kompetenzen, mangelnder Realitätsbezug, familiäre Konflikte und schlechtes Erscheinungsbild zu nennen. Diese in der Vermittlungspraxis der Arbeitsagenturen als „Betreuungskunden“ klassifizierten Personen sind die Zielgruppe der Teilmaßnahme. Der Zugang zum Beratungsangebot soll, soweit Erwerbsfähigkeit im Sinne des SGB (II) gegeben ist, weitgehend unabhängig von formalen Kriterien möglich sein.

Das Beratungsangebot richtet sich sowohl an Strafgefangene, deren Haftentlassung ansteht, als auch an sonstige Straffällige im Stadtbezirk Bremen, hierbei vor allem an bei den Sozialen Diensten der Justiz (Bewährungshilfe) anhängige Personen. In einem Beratungserstgespräch werden die beruflichen und sozialen Kompetenzen und die spezifischen Vermittlungshemmnisse des Klienten festgestellt. Das Ergebnis dieses Profiling ist Grundlage für den weiteren Vermittlungsprozess. Weitere Aufgabe ist bei erfolgter Vermittlung die Nachbetreuung zur Vermeidung vorzeitiger Abbrüche.

Die Arbeits- und Berufsintegration von Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen benötigt eine langfristig angelegte Stützungsstrukur. Wegen der vielfältigen und tiefgreifenden Defizite dieses Personkreises ist der Übergang in Arbeit und Ausbildung nur als längerfristig angelegter kontinuierlicher Prozeß erfolgreich zu gestalten. Dieser muß in der Haft möglichst frühzeitig und zielgerichtet auf die Zeit nach Haftende beginnen und darf durch die Haftentlassung keine Zäsur erfahren. Das Teilprojekt verknüpft die vollzuglichen Qualifizierungsangebote mit den externen Beschäftigungs-, Weiterbildungs- und Arbeitsförderungsangeboten. Es zielt darauf ab, möglichst noch während der Haft Arbeitsplätze oder zumindest In-Jobs zu vermitteln. Soweit dies nicht gelingt, wird vor allem bei den bei den Sozialen Diensten der Justiz anhängigen Haftentlassenen der in der Haft begonnene Prozeß der Arbeits- und Berufsintegration während der Bewährungszeit fortgesetzt