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Integrationscoaching Geldschuldner

Die Vermeidung der Umwandlung einer Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe steht vor spezifischen Herausforderungen und Problematiken. Hier kommt es immer wieder zu Fällen, in denen Betroffene erst von einer per Strafbefehl verhängten Geldstrafe erfahren, sobald sie festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt überführt werden.

Dabei handelt es sich meist um Menschen, die von multiplen psychosozialen Problemlagen und Belastungen betroffen sind (Langzeitarbeitsarbeits- und Wohnungslosigkeit, ausgeprägte Sucht sowie andere psychische Auffälligkeiten und Komorbiditäten). Zudem nimmt der Anteil an Personen mit Migrationshintergrund zu, sodass Sprachbarrieren und die mangelnde Kenntnis der Verfahren außerdem eine Nicht-Reaktion zur Folge haben. Die Betroffenen kümmern sich, aufgrund ihrer besonderen Lebenslagen, nicht um ihre Geldstrafen, können meist nicht erreicht werden (da sie keine Adresse haben oder die Post nicht öffnen) und sind dann überrascht, wenn sie per Haftbefehl in die JVA eingewiesen werden.

Das Teilprojekt „Integrationscoaching Geldschuldner“ verfolgt das Ziel, mit dieser besonders schwer erreichbaren Klientel in Kontakt zu treten, die Verbüßung von Haftstrafen zu vermeiden, eine bessere Strukturierung der besonderen Lebensverhältnisse zu erreichen sowie Perspektiven der Partizipation und Wiedereingliederung zu erarbeiten. Die Aufgaben des Integrationscoaches lassen sich hierbei durch eine niedrigschwellige aufsuchende Sozialarbeit kennzeichnen.

Durch das Aufsuchen der von der Klientel genutzten Örtlichkeiten oder in Form von Hausbesuchen kann mit der betroffenen Person Kontakt hergestellt und über das Verfahren informiert werden.

Mit anschließendem Einverständnis ist es möglich, die KlientInnen auf die Tilgungsnotwendigkeit der Geldstrafen hinzuweisen und mögliche Umsetzungsformen (Ratenzahlung, gemeinnützige Arbeit) zu organisieren. Ebenso können die Betroffenen in psychosozialen Angelegenheiten beraten und betreut werden sowie in andere Unterstützungs- und Hilfsangebote vermittelt werden.

Weiterhin gilt es die Problematik des Übergangs von der Geldstrafe zur Ersatzfreiheitsstrafe zu erfassen und die Situationen sowie deren Bedingungen zu beschreiben.

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Arbeit der Sozialen Diensten der Justiz sowie in enger Kooperation mit den Freien Trägern der Straffälligenhilfe in Bremen.

Das Teilprojekt ist bei der Senatorin für Justiz und Verfassung - Gesamtkoordination Chance-Netzwerk angesiedelt.