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Bild der ersten Seite der Kooperationsvereinbarung

Der Weg zum Abschluss der Kooperationsvereinbarung

Personen unterhalten sich an einem Tisch

Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung am 01.08.2025 wurde ein wichtiger Meilenstein für das Übergangsmanagement nach der Haft erreicht. Bereits seit 2023 arbeiteten die beteiligten Institutionen unter der Leitung des CHANCE-Netzwerk Projekts in regelmäßigen Steuerungstreffen daran, bestehende Abläufe zu verbessern, Versorgungslücken zu schließen und die Zusammenarbeit nachhaltig zu stärken. Ergebnis dieses intensiven Abstimmungsprozesses ist eine verbindliche Kooperation, die konkrete Verbesserungen für Betroffene schafft.

Ein zentraler Fortschritt besteht darin, dass Bürgergeldanträge nun bereits während der Haft gestellt und noch vor der Entlassung beschieden werden können. Dadurch erhalten Betroffene frühzeitig finanzielle Sicherheit und bessere Voraussetzungen für einen stabilen Neustart. Auch im Bereich der Gesundheitsversorgung wurden wichtige Verbesserungen erreicht: Menschen, die auf eine Substitutionsbehandlung angewiesen sind, können bereits vor der Haftentlassung eine Interims-Krankenkassenkarte erhalten. So wird eine nahtlose medizinische Versorgung unmittelbar nach der Entlassung ermöglicht.

Die Vereinbarung stellt damit einen bedeutenden Erfolg für die beteiligten Partner und insbesondere für die betroffenen Menschen dar. Sie verbessert die Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe, Stabilität und eine schnelle Eingliederung in Beschäftigung nachhaltig.

Hier können Sie die Kooperationsvereinbarung downloaden Kooperationsvereinbarung (pdf, 202.1 KB)

Bei jeglichen Fragen zur Kooperationsvereinbarung melden Sie sich gerne!
Himmel ·